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Die Honorarempfehlungen für Umweltberatungs-Dienstleistungen (HUB) wurden im Dezember 1995 vom bfub veröffentlicht. Im Juni 1997 wurden sie vom Bundeskartellamt als Mittelstandsempfehlung anerkannt. Die Honorarempfehlungen sind den wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst.

Ein Verfahren zur Güteanerkennung von Umweltberatungs- und Energieberatungsleistungen besteht seit 1996. Antragsunterlagen können in der Geschäftsstelle angefordert werden.

Bürger, Kommunen, Unternehmen und Politik haben die gemeinsame Pflicht, ihren Beitrag zur Sicherung der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu leisten.

Deshalb müssen Umweltbelange gleichberechtigt in alle Entscheidungen einfließen.

  • Umweltberatung kommuniziert diese Aufgaben.
  • Umweltberatung motiviert und schafft Akzeptanz zur Veränderung.
  • Umweltberatung erarbeitet praxisorientierte Lösungen.
  • Umweltberatung begleitet die Umsetzung.
  • Der Bundesverband für Umweltberatung sichert die Qualität der Beratung mit Güteanerkennung, Qualitätsmanagement, Fortbildungen und Projekten.

 

Bundesverband für Umweltberatung bfub e.V.
Kompetenz für Umwelt und Zukunft!