(Schwerpunkt: Eisenbahnplanungen und –bauvorhaben)
Screening-Gutachten
Mit dem Screening-Gutachten (Umwelterheblichkeitsabschätzung) erhalten Sie die projektkonkreten Aussagen über die zu erwartende Umwelterheblichkeit Ihres Vorhabens/Projekts. Daraus resultierende Planungsanforderungen werden benannt und je nach Erfordernis/Auftrag vertiefend vorbereitet. Das Screening-Gutachten gewährleistet ein hohes Maß an Planungs- und Rechtssicherheit.
Umweltverträglichkeitsstudien
Aus den Merkmalen des geplanten Projekts,
dem Genehmigungsverfahren bzw. aus den Ergebnissen des dazu durchgeführten Screenings kann das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) hervorgehen. Umfassende schutzgutbezogene Analysen des Standortes und der Auswirkungen des Vorhabens/Projekts werden vorgenommen. Es wird geprüft, ob das Vorhaben mit dem am Standort vorherrschenden Zustand der Umwelt vereinbar ist, diesen weiterhin gewährleistet und seiner Entwicklung nicht entgegen steht. Die dazu notwendigen Untersuchungen erhalten Sie zeitnah, fachlich fundiert und verfahrensgerecht.
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) wird immer dann notwendig, wenn das Vorhaben/Projekt mit Eingriffen in den Naturhaushalt und/oder die Landschaft verbunden ist bzw. derartige Eingriffe erwarten lässt. Das Erfordernis kann aber auch darin bestehen, dass zum Erhalt von Natur und Landschaft entsprechende Schutz-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in einem LBP festzulegen sind. Sie erhalten Informationen über das Erfordernis eines LBP, Kenntnis über den zu erwartenden Planungsumfang und die ggf. zu erbringenden besonderen Leistungen, z. B. Artenschutzbelange etc. Sie werden umfassend beraten. Die anschließende Arbeit am LBP wird in fortlaufender und direkter Abstimmung mit der technischen Planung gewährleistet.
Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Die im Landschaftspflegerische Begleitplan entwickelten und in der Ausschreibung (Leistungsverzeichnis) enthaltenen landschaftspflegerischen Maßnahmen werden anhand der für den Landschaftsbau gültigen Fachnormen (DIN), Technischen Vertragsbedingungen, Richtlinien und fachlichen Regelwerke vertiefend geplant.
Weitere Leistungen sind:
- Artenschutz-, Gehölzwert-, Verkehrswertgutachten
- FFH-Verträgleichkeituntersuchungen
- Ausschreibung landschaftspflegerischer Maßnahmen
- Ökologische Bauüberwachung
- Fachliches Begleiten des Landschaftsbaus
- Aus- und Weiterbildung
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