Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
Ich erstelle sämtliche öffentlich-rechtlichen Nachweise für Ihren Bauantrag nach der EnEV-UVO1: Schallschutznachweise, Feuchteschutznachweise, sommerliche Wärmeschutznachweise und natürlich Energiebedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude aller Größen. Auch übernehme ich die Auslegung der Bauphysik und Anlagentechnik für gesetzliche und förderfähige Ausführungen. Anerkannt auch in den meisten Bundesländern außerhalb NRW. Bei mir gibt es auch Energiebedarfsausweise mit Sachverständigen-Siegel für Bestandsgebäude.
Energieeffizienzberatung und Projektbegleitung für Unternehmen
(mit KfW-Zuschuss für KMU)
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden hinsichtlich Energieeinsparungen vom Staat massiv gefördert.
Das gilt zum einen für die Energieeffizienzberatung in Form von Initial- und Detailberatung mit Zuschüssen bis zu 80%, zum
anderen für die Finanzierung der Projekte selbst, die mit extrem niedrigen Effektivzinsen bereit gestellt werden. Hierzu gehören
neben Verbesserungen der Prozesseffizienz auch energetische Sanierungen und Neubauten Ihrer Unternehmensimmobilien.
Vor-Ort-Beratung für Wohnbauten im Bestand
(mit BAFA-Zuschuss)
Wer die Sanierung eines Wohnhauses plant, sollte diese Beratung keinesfalls auslassen!
Ich untersuche Ihr Gebäude nach den vorgegebenen Qualitätsrichtlinien und stelle Ihnen aufbauend auf einer Ist-Analyse und Ihren Vorstellungen Vorschläge vor, wie Sie Ihr Haus bezüglich Wärmeschutz und Anlagentechnik energetisch effizient modernisieren können. Mit Berechnung der Energieeinsparung, Schätzkalkulationen der Investitionskosten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Stromsparberatung. Der Bericht umfasst über 50 Seiten und wird Ihnen ausführlich erläutert. Eine optimale Grundlage für Ihre Modernisierungsentscheidung. Um den Zuschuss kümmere ich mich für Sie. Und ich lasse Sie auch nach der Beratung bei der Umsetzung nicht allein.
Neubauten
(Wohngebäude und Nichtwohngebäude)
Auch bei einem Neubauprojekt, sei es ein Wohn- oder Nichtwohngebäude, sollten Sie auf eine umfängliche bauphysikalische und anlagentechnische Beratung nicht verzichten. Hierbei erhalten Sie auch wertvolle Hinweise auf Förderprogramme, die Sie sonst vielleicht verpasst hätten.
KfW-Nachweise für Zuschüsse und zinsgeförderte Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW und auch andere Organisationen halten für viele Investitionsmaßnahmen im Energiebereich äußerst zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse bereit. Das gilt für Ihr Wohngebäude genauso wie für Ihr Unternehmen. Sie benötigen allerdings meist den Nachweis eines Sachverständigen über die Sinnhaftigkeit der Maßnahme oder die genaue Höhe der Einsparung durch Ihr Projekt.
Energiemanagementsystem-Auditor
(TÜV-geprüft)
Es wird nicht mehr lange dauern, bis auch die Energiesteuern Ihres Unternehmens von der Existenz eines Energiemanagementsystems stark abhängig werden. Handeln Sie proaktiv! Führen Sie schon heute Ihr Energiemanagementsystem ein. Das ist kein Selbstzweck, sondern es geht um das systematische Aufspüren und Erschließen von energetischen Einsparpotenzialen zur Kostenreduzierung. Dazu ist es notwendig ein Managementsystem zu etablieren, damit diese Vorgänge in die betrieblichen Abläufe integriert werden. Als Energiemanagementsystem-Auditoren helfen wir beim Aufbau und bei den internen Audits.
--------------------------------------
1 Umsetzungsverordnung zur Energieeinsparverordnung